AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FALKEN ZAUN GBR (Falken Home)
I. GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der Falken-Zaun GbR, die unter den Geschäftsbezeichnungen Falken Zaun oder Falken Home abgeschlossen werden. Alle vertraglichen Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Jegliche Anderungen an unseren Geschäftsbe-dingungen benötigen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Zustimmung.
II. VERTRAGSSCHLUSS
Ein vom Kunden unterzeichnetes Angebot ist ein bindendes Angebot. Das Aufmaß indet zu den aktuellen Gegebenheiten statt. Da unsere Terrassendächer nach Maß angefertigt werden, ist eine Anderung jeglicher Art nach Auf-tragsbestätigung durch die Firma Falken-Zaun GbR nicht mehr möglich. Alle für das Aufmaß und die Montage des Terrassendachs erforderlichen Gegebenheiten und Maße müssen zum Zeitpunkt des Aufmaßtermins eindeutig feststehen. Sollten notwendige Voraussetzungen – beispielsweise Maße, Bezugspunkte, bauliche Gegebenheiten oder die endgü ltige Position des Terrassendachs – nicht eindeutig geklärt sein, ist ein erneuter Aufmaßtermin erforderlich. Die Kosten für den zusätzlichen Aufmaßtermin trägt der Auftraggeber. Ein Vertrag wird erst dann rechtskräftig, wenn Falken Home dessen Annahme durch eine Auftragsbestätigung bestätigt. Dazu wird die Bestellung des Kunden von unserem Verkäufer geprüft und nach unserer Annahme in einer Auftragsbestätigung ge-neriert und dem Kunden zugeschickt. Erst nach Bestätigung einer technischen, dem Eingang der Anzahlung und dem Vorliegen des unterschriebenen Vertrages, wird der Auftrag durchgeführt. Der Kunde gestattet die Registrierung in der Firmenreferenzliste. Es werden keine Namen und Telefonnummern weitergegeben. Die Referenzliste dient dazu, um Interessenten einen neuen Terrassendach ggf. das Terrassendach live zu zeigen. Dies geschieht sehr, sehr selten. Es wird jeder Interessent darauf hingewiesen, dass das Terrassendach des Kunden weder zu berühren noch dort zu klingeln ist. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann der Kunde dazu jederzeit widersprechen. Der Kunde gestattet Falken-Home Bildmaterial des Terrassendachs anzufertigen und für Werbezwecke (wie bspw. Website oder Katalogen) zu verwenden. Das Bildmaterial dient dazu, die schönen Terrassendächer neuen Interessenten zu zeigen. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann der Kunde dazu jederzeit widersprechen.
III. WIDERRUFSRECHT
Da es sich bei unseren Terrassendächer um individuell angefertigte Produkte handelt, gibt es kein Rücktrittsrecht vom Vertrag. 1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Falken-Zaun GbR Seegefelder Str. 33a 14624 Dallgow-Döberitz Telefon: 03322 1223999 E-Mail: info@falken-zaun.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte 1 FALKEN-ZAUN GBR berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung 1.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht: - bei Verträgen zur Lieferung von Waren die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind („Kundenspezi ikation“). - bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. 1.3 Sie können das nachfolgende MusterWiderrufsformular verwenden: An: Falken-Zaun GbR, Seegefelder Str. 33a 14624 Dallgow-Döberitz Telefon: 03322 1223999 E-Mail: info@falken-home.de Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann fü llen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück) Falken-Zaun GbR, Seegefelder Str. 33a 14624 Dallgow-Döberitz Telefon: 03322 1223999 E-Mail: info@falken-home.de - Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) - Bestellt am (*)/ erhalten am (*) - Name des/ der Verbraucher(s) - Anschrift des/ der Verbraucher(s) - Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) Unzutreffendes streichen.
IV. PREISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Mit Annahme des Angebots bzw. Unterzeichnung des Vertrages durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zustande. Der Auftraggeber erhält eine Auftragsbestätigung sowie eine Anzahlungsrechnung über 10 % der Auftragssumme, die sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig ist. 2. Nach Freigabe der technischen Zeichnungen, Planungsunterlagen sowie aller für die Fertigung erforderlichen Unterlagen durch den Auftraggeber wird eine weitere Anzahlung in Höhe von 40 % der Auftragssumme fällig. Die Zahlung dieser Anzahlung gilt zugleich als Produktionsfreigabe. Die Fertigung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang. 3. Bei Anlieferung der Ware wird der Materialwert gesondert in Rechnung gestellt. Die Zahlung des Materialwertes ist spätestens vor Entladung der Ware auf der Baustelle oder am Lieferort vollständig zu leisten. Falken Zaun/Falken Home ist berechtigt, die Entladung sowie die Übergabe des Materials bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern. Der Nachweis der Zahlung kann durch vorherige Überweisung oder durch eine unverzüglich nachweisbare Echtzeit- bzw. Blitzüberweisung erfolgen. 4. Falken Zaun/Falken Home ist berechtigt, entsprechend dem Fortschritt der Montage- und Ausführungsleistungen Zwischenrechnungen nach Baufortschritt zu stellen. Die Höhe der jeweiligen Zwischenrechnung richtet sich nach den bereits erbrachten Leistungen. Zwischenrechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. 5. Falken Zaun/Falken Home behält sich vor, weitere Abschlags- oder Zwischenzahlungen zu verlangen, soweit dies aufgrund des Projektumfangs, der Projektdauer oder des Leistungsfortschritts sachlich gerechtfertigt ist. 6. Nach vollständiger Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen wird die Schlussrechnung erstellt. Der darin ausgewiesene Restbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. 7. Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Falken Zaun/Falken Home berechtigt, Lieferungen, Entladungen, Montagearbeiten oder sonstige Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von Falken Zaun/Falken Home. Nur bei Selbstmontage: Der Restbetrag für das Material ist bis zum vereinbarten Liefertag zu zahlen bzw. nachzuweisen, andernfalls wird die Ware nicht entladen und es werden Fahrt-und Arbeitskosten berechnet.
V. LIEFERBEDINGUNGEN
Die Lieferzeit beträgt 8 – 14 Wochen ab dem Eingang der Anzahlung oder der Bestätigung der technischen Zeichnung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Unter Umständen (bspw. in Extremfällen) kann die Lieferzeit länger betragen, dabei wird der Kunde von uns 2 FALKEN-ZAUN GBR unverzüglich informiert. Dies berechtigt nicht zum Vertragsrücktritt. Die Ware muss durch den Abnehmer bei der Lieferung geprüft werden. Jegliche Reklamationen müssen durch den Speditionsfahrer schriftlich be-stätigt werden. Die Lieferung erfolgt zur ange-gebenen Lieferadresse und wird bis max. 20 m auf das Grundstück entladen. Nach der Entladung haftet der Auftragnehmer FalkenZaun/Falken Home nicht für Diebstahl oder Schäden jeglicher Art. Bei der Lieferung ist es zwingend notwendig, dass der Auftraggeber bzw. eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person anwesend ist. Andernfalls wird die Ware nicht übergeben und der Kunde haftet für jegliche Schäden. Bei einer Nichtabnahme der Ware wird die Ware bei Falken-Home zu einem Preis von 90,- € brutto pro Woche eingelagert. Bei einer Lieferung von Terrassendächer muss der Kunde bei der Abladung von großen und sehr schweren Elementen einen Gabelstapler, Kran o. ä . und bei kleinen Elementen eine Unterstützung durch 1 – 2 Personen zur Verfügung stellen. Genaueres bitte mit Ihrem Verkaufsberater besprechen.
VI. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Kostenvoranschläge, Angebote und Zeichnungen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch an dritte Personen zugänglich gemacht werden. Solange das Eigentum noch nicht an den Kunden ü b ertragen wurde, muss der Kunde pleglich mit der Sache umgehen. Ebenso hat er Falken-Home über jegliche Eingriffe Dritter (bspw. bei Pfändung-en) unverzüglich zu informieren. VII. MONTAGELEISTUNG Es wird separat ein Montagetermin vereinbart. Dieser Termin wird nach der Lieferung gemeinsam mit dem Kunden abgesprochen. Um eine ordnungsgemäße Montage zu gewährleisten, werden angemessene Wetterverhältnisse benötigt. Dazu können winter-liche Verhältnisse wie Schnee, Eis, als auch Stark-regen und Sturm die Montage verzögern oder verlängern. FalkenHome bemüht sich die Montage bei einer Verbesserung der Verhältnisse die Baustellen chronologisch und schnellstmöglich fortzuführen. Abhängig vom Montageaufwand erfolgt die Montage in der Regel binnen 2 bis 3 Werktagen. Je nach Aufwand und Witterung kann es auch zu mehreren Terminen kommen. Durch den Kunden abgesagte Montagetermine können i. d. R. erst nach 7 Werktagen neu eingeplant werden. Die Referenzpunkte — einschließlich Grundstücksgrenzen, Baulinien, Bauhöhe und Grenzsteine — werden durch den Kunden als Markierungspunkte festgelegt. Falken-Home übernimmt keine Haftung für falsche Angaben (falsche Grenzen). Der Auftrag-geber ist für eventuelle öffentlich- und privatrecht-liche Genehmigungen zuständig. Bei dem Montagestart muss der Kunde zugänglichen Lagerplatz schaffen. Es muss ein Stromanschluss und ein Wasserzugang unentgeltlich vom Kunden bereitgestellt werden. Eine Baufreiheit ist von dem Kunden zu gewähren, sodass die gesamten Arbeiten durchgeführt werden können (beidseitig jeweils ca. 40 cm). Ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 m von Person-en und Tieren (wie bspw. Hunden) zu der Baustelle und zu den Arbeitern ist einzuhalten. Sollte nicht genügend Platz vorhanden sein, so werden die Arbeiten abgebrochen und die Fahrt- und Arbeits-kosten dem Kunden berechnet. Leitungspläne von Medien, Strom, Wasser, Gas u. A. müssen grundsätzlich dem Montageleiter oder Ihrem Verkaufsberater vor Beginn der Montage bereit-gestellt werden. Stellt der Auftraggeber diese nicht zur Verfügung, so haftet der Kunde für jeglichen Schaden an Leitungen und Rohren. (Diese Pläne können ggf. bei der Stadt oder Netzbetreiber einge-holt werden). Zur Montageleistung gehört der Aushub und die Erstellung der Fundamente für das Terrassendach bzw. das Verschrauben auf einem Mauerwerk und deren Einbau und Feinjustierung. Die Montage ist für normale Bodenverhältnisse (Bodengruppe 2 – 4 nach DIN 18196) ausgelegt. Werden im Erdreich u. a. alte Betonreste, Wurzeln, Steine, hoher Wasserstand oder Fundamente vorgefunden, so darf die Montage abgebrochen werden. Nach Absprache zwischen dem Kunden und unserem Montageleiter wird ein neuer Termin zu einem neuen Montagepreis festgelegt. Bei Stemm-arbeiten, Mehr- oder Zusatzleistungen erfolgt eine Nachberechnung. Jeglicher Erdaushub verbleibt beim Kunden. Der Kunde muss dafür eine geeignete und erreichbare Fläche oder einen bauseits zur Verfügung gestellten Container bis maximal 15 m entfernt zuweisen. Bei einer Extraleistung für die Demontage der alten Markise oder Terrassendach (im Angebot als Extraposition einzeln aufgeführt) werden durch uns die vorhandenen Holz- und Stahlzaunelemente fachgerecht entsorgt. Die Demontage beinhaltet nur jene Bestandteile, welche entfernt werden müssen, um die neue Zaunanlage aufzubauen. Erdaushub, alte Fundamente, Betonreste u. A. , v e r bl ei ben hierbei ebenfalls beim Kunden. Das Anschließen jeglicher elektrischen Komponente wird von Falken-Home nur übernommen, wenn es im Vertrag ausführlich aufgelistet ist. Dabei wird der Anschluss nur 3 FALKEN-ZAUN GBR im Bereich der Zaunanlage übernom-men, sofern es im Vertrag enthalten ist. Dazu müssen die entsprechenden Kabelleitungen zum Bereich des Terrassendach vom Auftraggeber verlegt werden. Jegliche Absprachen während der Montage haben mit dem Bauleiter oder Geschäftsleitung zu erfolgen. Absprachen mit den Montagearbeitern sind nicht bindend. Plasterarbeiten sind kein Bestandteil des Angebots, es sei denn, dass es im Vertrag mit aufgenommen wurde. Sollte für die Arbeiten die Aufnahme des Plasters, Fliesen oder Steine notwendig sein und dies im Vertrag nicht mit aufge-nommen sein, so darf (nach Absprache mit dem Auftraggeber) Falken-Home das Plasters, Fliesen oder Steine nur für diese Fälle aufnehmen. Für den fachgerechten und optisch einwandfreien Wiedereinbau des Plasters, Fliesen oder Steine über-nimmt FalkenHome keine Haftung. Es kann dazu ggf. eine Nachberechnung erfolgen. Falken-Home ist nicht dazu verplichtet, benutzte Flächen in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die durch die Materiallieferung bedingten Verpack-ungen und ggf. Einweg-Paletten verbleiben beim Kunden, wenn nicht anders angegeben. Gegen Entgelt können diese auch mitgenommen und ent-sorgt werden. Beim erstellen der Fundamente im Erdreich inden Ausgra-bungen statt. Sollte vorhandenes Plaster, Fliesen oder Steine an diesen Stellen vorhanden sein, könnte dieses ggf. beschädigt werden. Falken-Home trägt hierfür keine Haftung und keinen Ersatz. Eine durch den Kunden gestellte Sache (bspw. Licht , Steuerungen etc.) wird nicht mon-tiert und auch nicht angeschlossen; es sei denn, dass es ausdrücklich im Vertrag mit aufgeführt wurde.
VIII. FERTIGSTELLUNG UND ABNAHME DER ANLAGE
Bei der Ubergabe des Terrassendachs durch unsere Monteure oder den Montageleiter ist der Auftraggeber verplichtet, persönlich anwesend zu sein, da er über die Bedienung des Terrassendachs sowie über mögliche Gefahren und Sicherheitsvorkehrungen aufgeklärt wird. Sollten berechtigte Mängel vorhanden sein, steht uns das Recht zu, den berechtigten Mangel (ggf. mehr-mals) nachzubessern oder auszutauschen. Nachbesserungen werden nach schlosserfachlichen Maßnahmen angewandt, Nachbesserungen an der Pulverbeschichtung werden durch Korrekturfarbe ausgebessert. Optische Mängel werden nach den bekannten DINNormen beurteilt und mit bloßem Auge aus 3 m Entfernung bewertet. Optische Beeinträchtigungen, die im Zuge der sachgemäßen Bearbeitung der Ware entstanden sind, sind keine Mängel, die den Auftraggeber zu Gewährleistungsansprüchen berechtigen. Laut VdL Richtlinien (Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie) ist es möglich, dass Farbabweichungen des in Terrassendachs pulverbeschichteten u. U. vorkommen können.
IX. HAFTUNG
Sollte der Kunde keine Leitungspläne (siehe VII Absatz 7) gestellt haben, so haftet Falken-Home nicht bei Sach- und Vermögensschäden. Bei Beschädi-gungen von Leitungen und Rohren jeglicher Art trifft Falken-Home keine Haftung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung bei Brüchen, Rissen, Verschmutzungen, Beschädi-gungen o. A. an bauseitigen Erzeugnissen (wie Fassadenputz, Haus oder Garagen, etc.). Bei einer Montage an bereits vorhandene Hauswand, Garagen, Stahlträger, Holzbalken o. A., haftet FalkenHome nicht für Beschädigungen bei der Herstellung der für die Befestigung benötigten Bohrungen. Wird das Terrassendach auf einem vom Auftraggeber bereitgestellten oder bauseits erstellten Fundament, Untergrund oder einer vorhandenen Plaster- bzw. Terrassenläche montiert, übernimmt Falken-Home keine Haftung für Schäden, die auf die Beschaffenheit, Tragfähigkeit oder mangelhafte Ausführung dieser baulichen Voraussetzungen zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Risse, Absenkungen oder sonstige Schäden an Plasterlächen, Fliesen, Terrassenbelägen, Fundamenten oder angrenzenden Bauteilen, sofern diese durch Mängel oder eine unzureichende Ausführung der bauseits erstellten Fundamente oder Untergründe verursacht werden. Falken-Home haftet ferner nicht für Folgeschäden oder Mängel am Terrassendach, soweit diese auf ungeeignete oder mangelhafte bauseitige Fundamente oder Untergründe zurückzuführen sind. Referenzbilder, Bilder auf unserer Website oder in unserem Katalog, Veranschaulichungen, technische Zeichnungen u. A. dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können vom Endprodukt abweichen. Falken-Home behält sich das Recht vor, Produktveränderungen, die einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen. Die im Angebot angegebenen Maße dienen als Richtwerte und können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten abweichen. Verbindlich werden die Maße erst nach dem millimetergenauen Laser-Aufmaß sowie der abschließenden technischen Planung. Erforderliche Anpassungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten bleiben vorbehalten. Die im Angebot dargestellten Höhen, Neigungen und Abmessungen beziehen sich auf die beim Aufmaß festgestellten baulichen Voraussetzungen. Abweichungen, insbesondere aufgrund von Unebenheiten des Untergrundes, vorhandenen Terrassenbelägen, Fassaden, Dachüberständen oder anderen baulichen Gegebenheiten, können technisch erforderlich sein und stellen keinen Mangel dar. Terrassendächer können je nach Bundesland, 4 FALKEN-ZAUN GBR Größe, Ausführung oder Standort einer Bauanzeige oder Baugenehmigung bedürfen. Die Prüfung, ob öffentlichrechtliche Vorschriften, Genehmigungs- oder Anzeigeplichten bestehen, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Falken-Home übernimmt hierfür keine Haftung.
X. MÄNGELANSPRÜCHE
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelhaftung uneingeschränkt. Neuware unterliegt einer Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Gefahrübergang; bei gebrauchten Waren beträgt diese Frist 12 Monate ab Gefahrübergang. Bei Verträgen mit Unternehmern gilt ergänzend Folgendes: Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen verkürzt sich die Gewährleistungsfrist bei Lieferung von Neuware auf ein Jahr ab Ubergabe an den Kunden. Bei Lieferung gebrauchter Ware beträgt die Frist sechs Monate ab Ubergabe. Unberührt bleiben in jedem Fall die Rechte des Unternehmers gemäß §§ 478, 479 BGB. Die genannten Verkürzungen der Gewährleistungsfrist inden keine Anwendung, wenn Schäden vom Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfü llungsgehilfen verursacht wurden und einer der folgenden Fälle vorliegt: - Verletzung von Gesundheit, - vorsätzliche oder Plichtverletzung, - Leben, grob Körper oder fahrlässige arglistiges Verschweigen eines Mangels, - Verletzung einer wesentlichen Vertragsplicht (Kardinalsplicht), also einer Plicht, ohne deren Erfü llung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung nicht möglich wäre und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Darüber hinaus bleibt eine Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen, sofern dessen Anwendungsbereich eröffnet ist, sowie in allen weiteren gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Haftungsfällen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, muss er entdeckte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Warenerhalt, anzeigen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung erst später erkennbar sind, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden – andernfalls gilt die Ware als genehmigt, auch hinsichtlich dieses Mangels. Diese Regelung greift nicht, wenn der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie dafür ü b ernommen hat. Fü hrt der Anbieter Gespräche ü ber eine Reklamation, bedeutet dies keinen Verzicht auf den Einwand einer verspäteten, unzureichenden oder unberechtigten Mängelrüge. Sofern das Gesetz – etwa bei Bauwerksmängeln – längere Gewährleistungsfristen vorschreibt und die von uns erbrachte Leistung darunterfällt, gehen diese längeren Fristen den vorstehenden Regelungen vor.
XI. Garantie
Sofern vom Hersteller oder vom Anbieter zu bestimmten Produkten Garantien eingeräumt werden, wird hinsichtlich der Garantien auf die besonderen Garantiebedingungen verwiesen. Ist Garantiegeber nicht der Anbieter, sind Ansprüche aus der Garantie unmittelbar gegenüber dem in den Garantiebedingungen ausgewiesenen Garantiegeber geltend zu machen Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, werden durch etwaig eingeräumte Garantien nicht berührt.
XII. KÜNDIGUNG
Das Recht zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Geltung der nachfolgenden ergänzenden und/oder abweichenden Regelungen. 1. Für Kündigungen gilt die Textform. Bei Verträgen über die Herstellung oder den Umbau eines Bauwerks (§ 650a BGB) gilt für Kündigungen die Schriftform. 2. Kündigt der Besteller gemäß § 648 BGB, ohne dass die Falken-Zaun GbR dies zu vertreten hat, stehen der Falken Zaun GbR die in § 648 BGB geregelten Ansprüche zu. 3. Anstelle der sich aus § 648 BGB ergebenden Ansprüche kann die Falken-Zaun GbR einen pauschalen Vergütungsanspruch in folgender Höhe geltend machen: a) 10 % der vereinbarten Vergütung, wenn die Kündigung vor Durchführung eines Aufmaßtermins erfolgt; b) 25 % der vereinbarten Vergütung, wenn die Kündigung nach Durchführung eines Aufmaßtermins erfolgt; c) 90 % der vereinbarten Vergütung, wenn die Kündigung nach Bestellung des Produkts beim Zulieferer erfolgt; d) 100 % der vereinbarten Vergütung, wenn die Kündigung nach vollständiger Montage des Produkts erfolgt. Der pauschale Vergütungsanspruch entfällt oder vermindert sich, soweit der Besteller nachweist, dass der der Falken-Zaun GbR nach § 648 BGB zustehende Betrag wesentlich niedriger ist als der jeweils geltend gemachte Pauschalbetrag. 4. Absatz 3 gilt nicht, wenn der Besteller den Genehmigungsservice in Anspruch nimmt. 5. Nimmt der Besteller den Genehmigungsservice in Anspruch und wird der Antrag auf Genehmigung abgelehnt, kann die Falken-Zaun GbR höchstens die für den Genehmigungsservice vereinbarte Vergütung verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Besteller die Falken-Zaun GbR ausdrücklich anweist, bereits vor der Entscheidung über 5 FALKEN-ZAUN GBR den Genehmigungsantrag die Herstellung des Produkts zu beauftragen und/oder das Produkt zu montieren.