I. GELTUNGSBEREICH
II. VERTRAGSSCHLUSS
Ein vom Kunden unterzeichnetes Angebot ist ein bindendes Angebot.
Das Aufmaß findet zu den aktuellen Gegebenheiten statt. Da unsere Terrassenüberdachungen und Zaunanlagen nach Maß angefertigt werden, ist eine Änderung jeglicher Art nach Auf-tragsbestätigung durch die Firma Falken-Zaun nicht mehr möglich.
Der Grenzverlauf muss bei dem Aufmaßtermin feststehen, andernfalls muss ein erneuter Termin stattfinden. Die Kosten für den erneuten Aufmaß-termin trägt dann der Auftraggeber.
Ein Vertrag wird erst dann rechtskräftig, wenn Falken-Zaun dessen Annahme durch eine Auftrags-bestätigung bestätigt. Dazu wird die Bestellung des Kunden von unserem Verkäufer geprüft und nach unserer Annahme in einer Auftragsbestätigung generiert und dem Kunden zugeschickt.
Erst nach Bestätigung einer technischen Zeichnung (ausgenommen Doppelstabmatten-Zaunanlagen), dem Eingang der Anzahlung und dem Vorliegen des unterschriebenen Vertrages, wird der Auftrag durchgeführt.
Der Kunde gestattet die Registrierung in der Firmenreferenzliste. Es werden keine Namen und Telefonnummern weitergegeben. Die Referenzliste dient dazu, um Interessenten einer neuen Zaunan-lage ggf. die Zaunanlage und Terrassenüberdachung live zu zeigen. Dies geschieht sehr, sehr selten. Es wird jeder Interessent darauf hingewiesen, dass die Zaunanlage des Kunden weder zu berühren noch dort zu klingeln ist. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann der Kunde dazu jederzeit widersprechen.
Der Kunde gestattet Falken-Zaun Bildmaterial der Zaunanlage anzufertigen und für Werbezwecke (wie bspw. Website oder Katalogen) zu verwenden. Das Bildmaterial dient dazu, die schönen Zaunanlagen und Terrassenüberdachungen neuen Interessenten zu zeigen. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann der Kunde dazu jederzeit widersprechen.
III. WIDERRUFSRECHT
Da es sich bei unseren Zaunanlagen,Torsystemen und Terrassenüberdachungen um individuell angefertigte Produkte handelt, gibt
es kein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
IV. PREISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
V. LIEFERBEDINGUNGEN
VI. EIGENTUMSVORBEHALT
VII. MONTAGELEISTUNG
Es wird separat ein Montagetermin vereinbart. Dieser Termin wird nach der Lieferung gemeinsam mit dem Kunden abgesprochen. Um eine ordnungsgemäße Montage zu gewährleisten, werden angemessene Wetterverhältnisse benötigt. Dazu können winter-liche Verhältnisse wie Schnee, Eis, als auch Stark-regen und Sturm die Montage verzögern oder verlängern. Falken-Zaun bemüht sich die Montage bei einer Verbesserung der Verhältnisse die Baustellen chronologisch und schnellstmöglich fortzuführen.
Abhängig vom Montageaufwand erfolgt die Montage in der Regel binnen 2 bis 3 Werktagen. Je nach Aufwand und Witterung kann es auch zu mehreren Terminen kommen.
Durch den Kunden abgesagte Montagetermine können i. d. R. erst nach 7 Werktagen neu eingeplant werden.
Die Referenzpunkte — einschließlich Grundstücks-grenzen, Baulinien, Bauhöhe und Grenzsteine — werden durch den Kunden als Markierungspunkte festgelegt. Falken-Zaun übernimmt keine Haftung für falsche Angaben (falsche Grenzen). Der Auftrag-geber ist für eventuelle öffentlich- und privatrecht-liche Genehmigungen zuständig.
Bei dem Montagestart muss der Kunde zugänglichen Lagerplatz schaffen. Es muss ein Stromanschluss und ein Wasserzugang unentgeltlich vom Kunden bereitgestellt werden.
Eine Baufreiheit ist von dem Kunden zu gewähren, sodass die gesamten Arbeiten durchgeführt werden können (beidseitig jeweils ca. 40 cm). Ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 m von Person-en und Tieren (wie bspw. Hunden) zu der Baustelle und zu den Arbeitern ist einzuhalten. Sollte nicht genügend Platz vorhanden sein, so werden die Arbeiten abgebrochen und die Fahrt- und Arbeits-kosten dem Kunden berechnet.
Leitungspläne von Medien, Strom, Wasser, Gas u. Ä. müssen grundsätzlich dem Montageleiter oder Ihrem Verkaufsberater vor Beginn der Montage bereit-gestellt werden. Stellt der Auftraggeber diese nicht zur Verfügung, so haftet der Kunde für jeglichen Schaden an Leitungen und Rohren. (Diese Pläne können ggf. bei der Stadt oder Netzbetreiber einge-holt werden).
Zur Montageleistung gehört der Aushub und die Erstellung der Fundamente für Tore, Pforten und Zaunfelder bzw. das Verschrauben auf einem Mauerwerk und deren Einbau und Feinjustierung.
Die Montage ist für normale Bodenverhältnisse (Bodengruppe 2 – 4 nach DIN 18196) ausgelegt. Werden im Erdreich u. a. alte Betonreste, Wurzeln, Steine, hoher Wasserstand oder Fundamente vorgefunden, so darf die Montage abgebrochen werden. Nach Absprache zwischen dem Kunden und unserem Montageleiter wird ein neuer Termin zu einem neuen Montagepreis festgelegt. Bei Stemm-arbeiten, Mehr- oder Zusatzleistungen erfolgt eine Nachberechnung.
Jeglicher Erdaushub verbleibt beim Kunden. Der Kunde muss dafür eine geeignete und erreichbare Fläche oder einen bauseits zur Verfügung gestellten Container bis maximal 15 m entfernt zuweisen.
Bei einer Extraleistung für die Demontage der alten Zaunanlage (im Angebot als Extraposition einzeln aufgeführt) werden durch uns die vorhandenen Holz- und Stahlzaunelemente fachgerecht entsorgt. Die Demontage beinhaltet nur jene Bestandteile, welche entfernt werden müssen, um die neue Zaunanlage aufzubauen. Erdaushub, alte Fundamente, Betonreste u. Ä., verbleiben hierbei ebenfalls beim Kunden.
Das Anschließen jeglicher elektrischen Komponente wird von Falken-Zaun nur übernommen, wenn es im Vertrag ausführlich aufgelistet ist. Dabei wird der Anschluss nur im Bereich der Zaunanlage übernom-men, sofern es im Vertrag enthalten ist. Dazu müssen die entsprechenden Kabelleitungen zum Bereich der Zaunanlage vom Auftraggeber verlegt werden.
Eine Lichtschranke, welche durch Falken-Zaun geliefert und angeschlossen wird, wird oberirdisch in einem Schutzrohr verlegt. Sollte der Kunde bereits einen Graben gezogen oder unterirdisch ein erreichbares Leerrohr verlegt haben, ist es auch möglich, das Kabel der Lichtschranke dort zu ver-legen. Eine vorige Absprache mit der Geschäfts-leitung ist hierfür erforderlich.
Jegliche Absprachen während der Montage haben mit der Geschäftsleitung zu erfolgen. Absprachen mit den Montagearbeitern sind nicht bindend.
Pflasterarbeiten sind kein Bestandteil des Angebots, es sei denn, dass es im Vertrag mit aufgenommen wurde.
Sollte für die Arbeiten die Aufnahme des Pflasters notwendig sein und dies im Vertrag nicht mit aufge-nommen sein, so darf (nach Absprache mit dem Auftraggeber) Falken-Zaun das Pflaster nur für diese Fälle aufnehmen. Für den fachgerechten und optisch einwandfreien Wiedereinbau des Pflasters über-nimmt Falken-Zaun keine Haftung. Es kann dazu ggf. eine Nachberechnung erfolgen.
Falken-Zaun ist nicht dazu verpflichtet, benutzte Flächen in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Die durch die Materiallieferung bedingten Verpack-ungen und ggf. Einweg-Paletten verbleiben beim Kunden, wenn nicht anders angegeben. Gegen Entgelt können diese auch mitgenommen und ent-sorgt werden.
Beim Setzen der Pfosten im Erdreich finden Ausgra-bungen statt. Sollte vorhandenes Pflaster an diesen Stellen vorhanden sein, könnte dieses ggf. beschädigt werden. Falken-Zaun trägt hierfür keine Haftung und keinen Ersatz.
Eine durch den Kunden gestellte Sache (bspw. Brief-kästen, Gegensprechanlagen, etc.) wird nicht mon-tiert und auch nicht angeschlossen; es sei denn, dass es ausdrücklich im Vertrag mit aufgeführt wurde.
VIII. FERTIGSTELLUNG UND ABNAHME DER ANLAGE
Nach Fertigstellung sind die Zaunanlage, Pforte und Toranlage je nach Witterung 1 – 4 Tage für die Funda-menttrocknung ruhig zu stellen. Bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten und der daraus folgenden Fehl-stellungen übernimmt Falken-Zaun keine Haftung.
Bei der Übergabe der Zaunanlage durch unsere Monteure oder dem Montageleiter, ist der Auftrag-geber dazu verpflichtet anwesend zu sein, da er über jegliche Bedienungen und mögliche Gefahren auf-geklärt wird.
Sollten berechtigte Mängel vorhanden sein, steht uns das Recht zu, den berechtigten Mangel (ggf. mehr-mals) nachzubessern oder auszutauschen.
Nachbesserungen werden nach schlosserfachlichen Maßnahmen angewandt, Nachbesserungen an der Pulverbeschichtung werden durch Korrekturfarbe ausgebessert.
Optische Mängel werden nach den bekannten DIN-Normen beurteilt und mit bloßem Auge aus 3 m Entfernung bewertet.
Optische Beeinträchtigungen, die im Zuge der sach-gemäßen Bearbeitung der Ware entstanden sind, sind keine Mängel, die den Auftraggeber zu Gewährleis-tungsansprüchen berechtigen.
Laut VdL Richtlinien (Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie) ist es möglich, dass Farb-abweichungen des in Zaunfarbe pulverbeschichteten Briefkastens u. U. vorkommen können.
IX. HAFTUNG
Sollte der Kunde keine Leitungspläne (siehe VII Absatz 7) gestellt haben, so haftet Falken-Zaun nicht bei Sach- und Vermögensschäden. Bei Beschädi-gungen von Leitungen und Rohren jeglicher Art trifft Falken-Zaun keine Haftung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung bei Brüchen, Rissen, Verschmutzungen, Beschädi-gungen o. Ä. an bauseitigen Erzeugnissen (wie Mau-ersockel, Garagen, etc.).
Bei einer Montage an bereits vorhandene Pfosten, Sockel, Säulen o. Ä., haftet Falken-Zaun nicht für Beschädigungen bei der Herstellung der für die Befestigung benötigten Bohrungen.
Sollte durch Falken-Zaun ein Antrieb an ein bereits vorhandenes Tor gesetzt worden sein, so haftet Falken-Zaun nicht für Folgeschäden und etwaige Mängel an der Toranlage.
Referenzbilder, Bilder auf unserer Website oder in unserem Katalog, Veranschaulichungen, technische Zeichnungen u. Ä. dienen lediglich als Anschauungs-material und können vom Endprodukt abweichen. Falken-Zaun behält sich das Recht vor, Produktver-änderungen, die einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen.
Die im Angebot enthaltenen Maße sind circa Anga-ben und dienen lediglich als Beispiel, welche erst nach dem millimetergenauen Laser-Aufmaß Termin und der Projekterstellung an Gültigkeit bekommen und ggf. angepasst werden müssen. Die ange-gebenen Bodenfreiheiten beziehen sich auf perfekt gegebene und waagerechte Bodenverhältnisse, sowie bei den Zaunfeldern mit darunterliegenden und durch Falken-Zaun gesetzten Borden. Die Bodenfreiheiten können je nach vorhandenen Ge-gebenheiten abweichen.
Zäune können ab einer bestimmten Höhe bauan-zeige- bzw. baugenehmigungspflichtig sein. Hierfür muss der Kunde sich entsprechend vorab infor-mieren. Eine Auskunft erteilt das zuständige Bauamt. Falken-Zaun trägt hierfür keine Haftung.
X. MÄNGELANSPRÜCHE